Gesetzliche Krankenversicherung
Patientinnen und Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können über über ihre Gesundheitskarte behandelt werden.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen wird. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe, um die genauen Konditionen zu erfragen.
Selbstzahler
Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten für eine Psychotherapie können als „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Ausfallhonorar
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich in Rechnung.