Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Therapieverfahren

 

Psychotherapie

Psychotherapie ist ein Heilverfahren und zielt auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen ab. 
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin kann ich Ihnen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie anbieten. Beide Verfahren zählen zu den insgesamt drei Richtlinienverfahren, die von den Krankenkassen anerkannt sind.

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

In einem Vorgespräch stehen das gegenseitige Kennenlernen und die Problematik bzw. das Anliegen, weswegen Sie Unterstützung suchen, im Vordergrund. Neben der Therapieform ist die persönliche Passung das wichtigste Entscheidungskriterium, da die Behandlung in einem vertrauensvollen Rahmen stattfindet und auf gutem Boden stehen soll.

Falls eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden weitere Vorgespräche, die probatorischen Sitzungen, durchgeführt. Je nach Therapieform handelt es sich dabei um maximal fünf (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder acht (analytische Psychotherapie) Gesprächstermine. Danach wird eine ausführliche Behandlungsplanung von mir erstellt und anonymisiert über die Krankenkasse an einen Gutachter weitergeleitet.

Die analytische Psychotherapie, meist Psychoanalyse genannt, ist ein intensives, längeres Therapieverfahren. Sie kann klassisch im Liegen auf der Couch, aber auch im mir gegenüber Sitzen stattfinden. Die hohe Stundenfrequenz, ohne allzu lange Unterbrechungen, und  das Liegen auf der Couch, geben die Möglichkeit, das innere Erleben und Empfinden, man kann auch sagen das unbewusste innerseelische Geschehen, gemeinsam mit meiner Unterstützung zu erkunden und damit bisher unbewusste Konflikte, deren Ursachen in der Kindheit liegen, zu erkennen, zu bearbeiten und so eine Veränderung herbeizuführen. Diese Veränderung bezieht sich nicht nur auf eine konflikthafte Situation oder Lebensphase, sondern auf dysfunktionale Erlebens- und Verhaltensmuster, die die gesamte Persönlichkeit beeinträchtigen.

In der Regel handelt es sich um drei Sitzungen á 50 Minuten in der Woche, es können aber je nach Indikation und Möglichkeiten auch zwei Sitzungen im Liegen oder Sitzen sein. In einem Erstantrag werden 160 Stunden beantragt. Es besteht die Möglichkeit, ein bis zwei Verlängerungsanträge mit insgesamt bis zu 300 Stunden zu stellen.

Auch in einer tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht es darum, unbewusste Auslöser von Krankheiten, Problemen und inneren Konflikten, die in der Kindheit liegen, bewusst zu machen. Dabei bezieht sich die Arbeit vor allem auf aktuelle und konkrete Schwierigkeiten, die im Rahmen einer Lebensphase oder einer Krise aufgetreten sind. Einschränkungen durch behindernde Verhaltensmuster, sollten nach Möglichkeit verändert werden, um so wieder flexiblere und erweiterte Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen.

Sie findet in der Regel im gegenüber Sitzen, mit einer Sitzung á 50 Minuten pro Woche, statt. Je nach Problematik kann eine Kurzzeittherapie über 25 Stunden oder eine Langzeittherapie durchgeführt werden. Meist ist eine Langzeittherapie indiziert, und in einem Erstantrag werden 50 Stunden beantragt. Es können bis zu zwei Folgeanträge, mit insgesamt bis zu 100 Stunden, gestellt werden.

Beide Therapieverfahren sollen, als Leistung der Krankenkassen, eine Gesundung oder zumindest eine spürbare Verbesserung des Gesundheitszustandes herbeiführen.